Ablauf, Kosten und Honorar

WIE SETZEN SICH DIE GEBÜHREN ZUSAMMEN?

Die Ver­gü­tung des Rechts­an­walts ist in Deutsch­land im Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setz (RVG) gere­gelt. Die­ses legt die Gebüh­ren unter ande­rem nach den Kri­te­rien Streit­wert, Umfang und erfor­der­li­che Bear­bei­tungs­tiefe der Tätig­keit und Anzahl der Auf­trag­ge­ber fest. Mög­lich sind auch der Abschluss von Ver­gü­tungs­ver­ein­ba­run­gen, Pau­schal­ho­no­ra­ren oder lang­fris­ti­ger Beratungsverträge.

Es ist nicht mög­lich, die Kos­ten genau zu bezif­fern, ohne die Ein­zel­hei­ten Ihrer recht­li­chen Ange­le­gen­heit zu kennen.

Aller­dings sieht das RVG für eine erste recht­li­che Ein­schät­zung (Erst­be­ra­tung) ein fest­ste­hen­des Hono­rar vor. Durch die Erst­be­ra­tung erhal­ten Sie zu Ihrer recht­li­chen Ange­le­gen­heit des­halb wert­volle Infor­ma­tio­nen durch mich als spe­zia­li­sier­ten Fach­an­walt, ohne hohe Gebüh­ren befürch­ten zu müssen.

Wir sind für Sie da - Ihr Anwalt für Bau- und Architektenrecht, Miet- und WEG- Recht, Verwaltungsrecht

Ablauf, Kos­ten und Rechtsschutz-Versicherung

Wenn es zu einem Rechts­streit kommt und wir gewin­nen, haben Sie einen Kos­ten­er­stat­tungs­an­spruch in Höhe der nach RVG zunächst von Ihnen zu ent­rich­ten­den Gebüh­ren, bekom­men also im End­ef­fekt die für meine Beauf­tra­gung bezahl­ten gesetz­li­chen Gebüh­ren vom Geg­ner zurück.

Wegen des – trotz fach­an­walt­li­cher Beglei­tung – bestehen­den Risi­kos auf den Anwalts- und Gerichts­ge­büh­ren (inklu­sive Sach­ver­stän­di­gen­kos­ten) sit­zen zu blei­ben, emp­fehle ich, mög­lichst früh­zei­tig eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung abzuschließen.

Wenn Sie über eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung ver­fü­gen, über­nehme ich für Sie als kos­ten­lo­sen Ser­vice nach Man­dats­an­nahme die Anfrage, ob und in wel­chem Umfang Ihr Anlie­gen von der Ver­si­che­rung gedeckt ist, zuvor werde ich grund­sätz­lich keine kos­ten­aus­lö­sende Akti­vi­tät ent­fal­ten, damit Sie die Kos­ten­kon­trolle behalten.

Wenn Sie Ihre Rechts­schutz­ver­si­che­rung bzw. Ihre Haft­pflicht­ver­si­che­rung bereits über Ihr Anlie­gen infor­miert haben und diese Ihnen nahe­legt eine bestimmte Rechts­an­walts­kanz­lei zu beauf­tra­gen, sind Sie hieran nicht gebun­den. Sie soll­ten die Aus­wahl Ihres Anwalts nicht einem Ver­si­che­rungs­kon­zern über­las­sen, son­dern spe­zia­li­sierte und auf Ihren Fall zuge­schnit­tene indi­vi­du­elle Bera­tung bzw. Ver­tre­tung durch mich in Anspruch nehmen.

Wenn Sie sich momen­tan in einer ange­spann­ten finan­zi­el­len Lage befin­den, kommt even­tu­ell die Über­nahme durch die Staats­kasse (Bera­tungs­hilfe, Pro­zess­kos­ten­hilfe) oder die Ver­ein­ba­rung eines dem RVG ent­spre­chen­den Erfolgs­ho­no­rars in Betracht. Spre­chen Sie dies gerne früh­zei­tig an.

STEUER

Unab­hän­gig von der Frage nach der Kos­ten­trä­ger­schaft (Kos­ten­er­stat­tung durch Gegner/​Behörde; Rechts­schutz­ver­si­che­rung; Staat) sind Anwalts­ge­büh­ren even­tu­ell als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tun­gen oder Wer­bungs­kos­ten von der Steuer absetzbar.

Unter­neh­mer kön­nen die Anwalts­ge­büh­ren ohne­hin grund­sätz­lich als Betriebs­aus­gabe abzie­hen, wenn die anwalt­li­che Tätig­keit betriebs­be­zo­gen ist.

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