
WIE SETZEN SICH DIE GEBÜHREN ZUSAMMEN?
Die Vergütung des Rechtsanwalts ist in Deutschland im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Dieses legt die Gebühren unter anderem nach den Kriterien Streitwert, Umfang und erforderliche Bearbeitungstiefe der Tätigkeit und Anzahl der Auftraggeber fest. Möglich sind auch der Abschluss von Vergütungsvereinbarungen, Pauschalhonoraren oder langfristiger Beratungsverträge.
Es ist nicht möglich, die Kosten genau zu beziffern, ohne die Einzelheiten Ihrer rechtlichen Angelegenheit zu kennen.
Allerdings sieht das RVG für eine erste rechtliche Einschätzung (Erstberatung) ein feststehendes Honorar vor. Durch die Erstberatung erhalten Sie zu Ihrer rechtlichen Angelegenheit deshalb wertvolle Informationen durch mich als spezialisierten Fachanwalt, ohne hohe Gebühren befürchten zu müssen.

Ablauf, Kosten und Rechtsschutz-Versicherung
Wenn es zu einem Rechtsstreit kommt und wir gewinnen, haben Sie einen Kostenerstattungsanspruch in Höhe der nach RVG zunächst von Ihnen zu entrichtenden Gebühren, bekommen also im Endeffekt die für meine Beauftragung bezahlten gesetzlichen Gebühren vom Gegner zurück.
Wegen des – trotz fachanwaltlicher Begleitung – bestehenden Risikos auf den Anwalts- und Gerichtsgebühren (inklusive Sachverständigenkosten) sitzen zu bleiben, empfehle ich, möglichst frühzeitig eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen.
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehme ich für Sie als kostenlosen Service nach Mandatsannahme die Anfrage, ob und in welchem Umfang Ihr Anliegen von der Versicherung gedeckt ist, zuvor werde ich grundsätzlich keine kostenauslösende Aktivität entfalten, damit Sie die Kostenkontrolle behalten.
Wenn Sie Ihre Rechtsschutzversicherung bzw. Ihre Haftpflichtversicherung bereits über Ihr Anliegen informiert haben und diese Ihnen nahelegt eine bestimmte Rechtsanwaltskanzlei zu beauftragen, sind Sie hieran nicht gebunden. Sie sollten die Auswahl Ihres Anwalts nicht einem Versicherungskonzern überlassen, sondern spezialisierte und auf Ihren Fall zugeschnittene individuelle Beratung bzw. Vertretung durch mich in Anspruch nehmen.
Wenn Sie sich momentan in einer angespannten finanziellen Lage befinden, kommt eventuell die Übernahme durch die Staatskasse (Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe) oder die Vereinbarung eines dem RVG entsprechenden Erfolgshonorars in Betracht. Sprechen Sie dies gerne frühzeitig an.
STEUER
Unabhängig von der Frage nach der Kostenträgerschaft (Kostenerstattung durch Gegner/Behörde; Rechtsschutzversicherung; Staat) sind Anwaltsgebühren eventuell als außergewöhnliche Belastungen oder Werbungskosten von der Steuer absetzbar.
Unternehmer können die Anwaltsgebühren ohnehin grundsätzlich als Betriebsausgabe abziehen, wenn die anwaltliche Tätigkeit betriebsbezogen ist.
