
Ich nehme Mandate aus den Fachgebieten an, für die mir die Rechtsanwaltskammer Tübingen aufgrund theoretischer Kenntnisse und praktischer (Prozess)-Erfahrung den jeweiligen Fachanwaltstitel verliehen hat:
• Bau- und Architektenrecht
• Miet- und WEG- Recht
• Verwaltungsrecht
Zudem bearbeite ich Mandate aus den Bereichen Erbrecht, dem Vergaberecht sowie dem allgemeinen Zivilrecht (Kaufrecht, Schadensersatzrecht, Vertragsrecht).
Allgemeines Zivilrecht
Das allgemeine Zivilrecht begegnet uns täglich in verschiedenen Situationen. Das Allgemeine Zivilrecht/Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen von Bürgern untereinander und gegenüber Unternehmen.
Meine Tätigkeitsfelder
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Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung oder Abwehr von Geldforderungen
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Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung oder Abwehr von Unterlassungsansprüchen
- Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung oder Abwehr von Persönlichkeitsrechtsverletzungen
- Schadensersatzrecht
- Forderungsbeitreibung (Inkasso) für Unternehmer
Bau- und Architektenrecht
Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht berate ich Sie bereits im Vorfeld und zur Vermeidung möglicher Rechtsstreitgkeiten auf dem Gebiet des privaten Bau- und Architektenrechts / Werkvertragsrechts in allen Projektphasen: Von dem Erwerb über den Bau/Umbau oder die Sanierung einer Immobilie bis zur Vermarktung. Da es sich um langfristige Verträge handelt sind die wechselseitigen Ansprüche (Vergütung / Mängelgewährleistung) durch Stellung von Sicherheiten jeweils gegen Ausfall – insbesondere Insolvenz eines Beteiligten – abzusichern. Wenn ein Rechtsstreit nicht mehr vermieden werden kann vertrete ich vor Gericht die Ansprüche von Architekten/Bauunternehmern vor allem in Bezug auf den Erhalt des vereinbarten Werklohns. Hauptsächlich geht es hier darum, den Anspruch einklagbar zu gestalten durch Herbeiführung der Abnahme und Erstellung prüffähiger Schlussrechnung/Nachträge. Ich setze Ansprüche der Bauherren wegen Mängeln an der Immobilie außergerichtlich und gerichtlich durch. Knackpunkt ist häufig, ob das (Bau-)Werk den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. Ich verfüge über ein Netzwerk an Bausachverständigen, die bestenfalls bereits vor der Abnahme des Bauwerks begleitend hinzuzuziehen sind, um dies zu klären. Bauherren, welche regelmäßig erhebliche Geldmittel zur Erstellung des Bauwerks aufwenden, sollten die Mängeldurchsetzung nicht unnötig verschleppen, weil die Verjährung für Mängel am Bau teilweise bereits zwei Jahre nach Abnahme eintritt.
Meine Tätigkeitsfelder
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Erstellung und Überprüfung von Bauwerksverträgen
- Sicherheiten, Einbehalte
- Abnahme
- Durchführung selbständiger Beweisverfahren
- Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung oder Abwehr von Baumängelgewährleistungsansprüchen
- Prüfung, außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Honorar- bzw. Werklohnansprüchen
Bauverwaltungsrecht
Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht berate ich Sie bei Baugenehmigungsfragen und übernehme die Vertretung von Bauherren bzw. Nachbarn zu bebauender Grundstücke im Anhörungs- und Widerspruchsverfahren und bei eventuell nachfolgenden Klagverfahren insbesondere einstweiligem Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten. Zum Bauverwaltungsrecht gehören auch die Vertretung im Bauplanungsrecht, Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen aufgrund staatlicher Aneignung von Grundstücken und die Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen oder Anschluss- und Benutzungsgebühren.
Meine Tätigkeitsfelder
- Angrenzerbenachrichtigung
- Anschluss- und Benutzungsgebühren
- Nutzungsänderung bzw. Nutzungsuntersagung
- Baugnehmigung
- Bebauungsplan
- Kenntnisgabeverfahren
- Vorkaufsrecht
- Entschädigungsrecht
- Erschließungsbeitragsrecht
- Baunachbarrecht
Erbrecht
Ich vertrete Erben, Miterben, Erbengemeinschaften und Pflichtteilsberechtigte sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich insbesondere in Angelegenheiten mit Immobilienbezug.
Meine Tätigkeitsfelder
- Übergabeverträge im Rahmen vorweggenommener Erbfolge
- Nießbrauchs- und Wohnungsrecht
- Wohn- und Betreuungsvertrag (Heimvertrag)
- Testamente, Vermächtnisse und Schenkungen
- Anfall, Ausschlagung, Erbscheinsverfahren
Immobilienrecht
Ich unterstütze und berate Sie beim Kauf, der Veräußerung und Vermietung von bebauten und unbebauten Grundstücken. Ich begleite Sie bei Übergabeverträgen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge und bei Rechtsfragen der Auseinandersetzung bei gemeinschaftlichem Eigentum an Grundstücken, namentlich Teilungs- und Verwertungsversteigerungen. Verträge über Immobilien kommen immer erst dann final zustande, wenn Sie den vom Notar erstellten Vertragsentwurf durchgesehen haben und nach Verlesung des Wortlauts durch den Notar den Vertrag unterschreiben. Notare sind gesetzlich zur Neutralität verpflichtet und werden deshalb weder die Interessen des Käufers, noch des Verkäufers speziell berücksichtigen. Darum ist die Hinzuziehung eines Interessenvertreters im Vorfeld des Abschlusses von Immobiliengeschäften mit regelmäßig erheblichem finanziellen Volumen geboten.
Meine Tätigkeitsfelder
- Mängelhaftung bei Grundstückskaufverträgen
- Miteigentum an Grundstücken/Teilungsversteigerung
- Kreditsicherheiten an Grundstücken (Hypothek / Grundschuld)
- Erbbaurecht
- Dienstbarkeiten
- Grundstücks- und Grundbuchrecht
- Kauf- und Verkauf von Wohnungs- und Teileigentum
- Die Immobilie im Erb- und Familienrecht
- Maklerrecht
Kaufrecht
Bei dem Kauf von Waren kommt es häufig zu Streitigkeiten zwischen dem Käufer und dem Verkäufer wegen der Zahlung des Kaufpreises oder Mängelansprüchen. Insbesondere der Kauf einer Immobilie oder eines Autos und anderer werthaltiger Gegenstände birgt erhebliches Konfliktpotenzial. Beim Kauf einer Immobilie oder eines Autos unter dem standardmäßigen Ausschluß der Mängelgewährleistung ist häufig streitig, inwiefern ein Mangel an der Immobilie bzw. dem Wagen (bsplw. undichtes Dach, feuchter Keller, Unfallvorschaden) hätte ungefragt offenbart werden müssen. Wenn kaufentscheidungserhebliche Tatsachen arglistig verschwiegen wurden, muss die Anfechtung binnen Jahresfrist erklärt werden, weshalb Sie mich zeitnah beauftragen sollten. Ich unterstütze Sie im Zusammenhang mit Auseinandersetzungen im Kaufrecht.
Meine Tätigkeitsfelder
- Entwerfen von Kaufverträgen
- Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung oder Abwehr von Kaufpreisforderungen
- Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung oder Abwehr von Mängelansprüchen
- Autokaufrecht
- Immobilienkaufrecht
Mietrecht
Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumrecht berate und begleite ich Sie sowohl beim Abschluss von Wohnungs- oder Gewerbemietverträgen/Pachtverträgen als auch bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Anspruchsdurchsetzung Ihrer Ansprüche im laufenden Mietvertrag und nach der Beendigung. Konfliktträchtig sind die Anbahnung des Mievertrages, insbesondere der Zustand bei Überlassung der Mietsache sowie die Phase nach der Beendigung, vor allem weil Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit der Beschädigung der Wohnung / unterlassener Schönheitsreparturen bereits sechs Monate nach Rückgabe verjähren. Insbesondere wenn Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung für Sie eine wichtige Einnahmequelle darstellen, sollten Sie vor bzw. nach Beendigung des Überlassungsvertrages mich als Fachanwalt hinzuziehen.
Meine Tätigkeitsfelder
- Erstellung und Prüfung von Gewerbemietverträgen
- Erstellung und Prüfung von Wohnraummietverträgen
- Erstellung und Prüfung von Pachtverträgen
- Durchsetzung von Mietminderung/Mieterhöhung
- Kündigung von Mietverträgen
- Räumungsklage
Nachbarrecht
Auseinandersetzungen zwischen Eigentümern benachbarter Grundstücke sind unvermeidlich, wenn der Nachbar dessen Grundstück exzessiv nutzt (Pflanzen, Bäume, Hecken, Äste, Wurzeln, Einfriedungen und Überbau). Durch diese rechtswidrige Nutzung geht regelmäßig Wertverlust des hiervon beeinträchtigten benachbarten Grundstücks einher. Weil das Nachbarrechtsgesetz Ausschlußfristen vorsieht, in denen eventuell sogar gerichtlich hiergegen vorgegangen werden muss, ist meine frühzeitige Beauftragung unerlässlich, bevor unumkehrbare Tatsachen geschaffen werden.
Meine Tätigkeitsfelder
- Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung oder Abwehr von Nachbarrechtsansprüchen
- Abstandsflächen
- Überbau
- Grenzverlauf
- Geh- und Fahrtrecht
- Leitungs- und Wegrechte
Vergaberecht
Das Vergaberecht befasst sich mit der Beschaffung von Gütern sowie Bau- und Dienstleistungen durch die öffentliche Hand. Im Zuge der Beschaffung muss die öffentliche Hand Verfahrens- und Rechtsschutzregelungen beachten, die Anbieter müssen streng formale Verfahren einhalten, um überhaupt berücksichtigt zu werden. Öffentliche Fördermittel sind staatliche Zuwendungen, die vergeben werden, um bestimmte politische und wirtschaftliche Ziele zu erreichen. Öffentliche Fördermittel folgen den Regelungen der Haushaltsordnungen und dürfen nur nach den Vorgaben der jeweiligen Zuwendungsbescheide zweckentsprechend verwendet werden, was ggf. noch Jahre später überprüft werden kann. Kleine und mittelständische Unternehmen scheuen häufig bereits die mit hohem bürokratischen Aufwand verbundene Antragsstellung, weshalb Fördertöpfe nicht ausgeschöpft und – gerade im Unterschwellenbereich – öffentliche Aufträge an die Konkurrenz gehen. Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht berate und unterstütze ich Sie im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe und im Zuwendungsrecht.
Meine Tätigkeitsfelder
- Antrags- bzw. Angebotserstellung
- Primär- und Sekundärrechtsschutz
- Fördermittel
- Bauvergaberecht
Vertragsrecht
Durch frühzeitige interessengerechte Vertragsgestaltung kann das Risiko, in schlechteren Zeiten später zeit- und kostenträchtigen Rechtsstreitigkeiten ausgesetzt zu sein, minimiert werden. Ich berate Sie bei der Erstellung und Prüfung von Verträgen und bei der Durchsetzung vertraglicher Ansprüche – wobei auch steuerliche Aspekte berücksichtigt werden.
Meine Tätigkeitsfelder
- Bauwerkvertrag
- Dienst- und Arbeitsvertrag
- Kaufvertrag
- Gesellschaftsvertrag
- Miet- und Leasingvertrag / Pachtvertrag
- Immobilienvertrag
Verwaltungsrecht
Als Bürger sind Sie auf staatliche Institutionen angewiesen, um an Lizenzen, Genehmigungen, Zeugnisse und Förderungen zu gelangen. Besondere Bedeutung kommt der von den Behörden von Ihnen verlangten Mitwirkung zu, die ohne fachanwaltliche Hilfe teilweise schwer für den Bürger/Unternehmer umzusetzen ist. Staatliche Institutionen treten Ihnen auch gegenüber, wenn es um die Heranziehung zu Beiträgen und Gebühren oder andere Eingriffe in Ihre Grundrechte (Eigentum/Vermögen/Freiheit) geht. Lassen Sie sich hierbei schon im Anhörungsverfahren von mir als Fachanwalt beraten und vertreten, insbesondere werden Verwaltungsakte binnen eines Monats rechtskräftig, wenn keine Rechtsmittel (Widerspruch, Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage) eingelegt werden.
Meine Tätigkeitsfelder
- Beamtenrecht
- Handwerksrecht
- Gewerberecht
- Schulrecht
- Prüfungsrecht
- Recht der Kammerberufe (Ärzte, Architekten, Notare, Steuerberater)
- Führerscheinrecht
Wohnungseigentumsrecht
Als Wohnungseigentümer sind Sie automatisch Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die für die ordnungsgemäße Verwaltung Ihrer Liegenschaft gemeinschaftlich verantwortlich ist. Regelmäßige Konfliktfelder sind die Verwalterbestellung, Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum, Sondernutzugsrechte, bauliche Veränderung und Kostentragung. Beschlüsse der Eigentümerversammlung, welche Sie in Ihren Rechten verletzen, sind binnen einen Monats nach Beschlussfassung zwingend gerichtlich anzugreifen – ansonsten werden diese Beschlüsse bestandskräftig. Wenn Sie die Wohnung als Kapitalanlage vermieten, können relativ komplizierte Rechtsfragen betreffend einerseits Ihr vertragliches Verhältnis zu dem Mieter und andererseits der WEG auftreten. Ich vertrete (vermietende) Wohnungseigentümer, Wohungseigentümergemeischaften und Verwalter als Fachanwalt sowohl außergerichtlich – insbesondere im Vorfeld von (außerordentlichen) Eigentümerversammlungen – als auch gerichtlich, namentlich bei Beschlussanfechtungsklagen.
Meine Tätigkeitsfelder
- Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung
- Beschlussanfechtung
- Rechte und Pflichten von Wohungseigentümern, Beiräten, Verwaltern
- Baumängelgewährleistungsansprüche gegen Bauträger
- Bauliche Veränderung
- Sonderumlage
- Eigentümerversammlung
- Gemeinschafts- und Sondereigentum
- Sondernutzug
Sonstige
Weil sich rechtliche Fragestellungen ohne die Einzelheiten der Rechtssache genau zu kennen nicht ohne Weiteres einem Rechtsgebiet zuordnen lassen bzw. Überschneidungen aufweisen können, kommen Sie auch gerne auf mich zu, wenn Ihre rechtliche Angelegenheit nicht aufgeführt ist, beispielsweise bearbeite ich auch Mandate aus Nebenbereichen des Immobilienrechts namentlich (Haftplicht-)versicherungsrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeiten. Zudem kann ich Kontakt zu Sonderfachleuten für Sie im Bedarfsfalle vermitteln.
